Abfallmanagement
Das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz gibt neue Vorgaben für die Abfallentsorgung. Es ist die Abkehr von der Abfallbeseitigung zur Kreislaufwirtschaft vollzogen. In erster Linie sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten und dann erst zu beseitigen. Demnach
bietet zur
Umsetzung folgende Leistungen an: • Ausarbeitung von
Abfallwirtschaftskonzepten und – bilanzen • Aufzeigen alternativer
Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten • Begutachtung bestehender
Verfahren zur Abfallvermeidung und –reduzierung • Durchführung der
erforderlichen Nachweisverfahren • Stellung
eines Abfallbeauftragten • Schulung und Unterweisung ihrer Mitarbeiter
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