Abfallmanagement

Das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz gibt neue Vorgaben für die Abfallentsorgung. Es ist die Abkehr von der Abfallbeseitigung zur Kreislaufwirtschaft vollzogen. In erster Linie sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten und dann erst zu beseitigen.

 

Demnach bietet  zur Umsetzung folgende Leistungen an:

Ausarbeitung von Abfallwirtschaftskonzepten und – bilanzen

Aufzeigen alternativer Entsorgungs- bzw. Verwertungsmöglichkeiten

Begutachtung bestehender Verfahren zur Abfallvermeidung und –reduzierung 

Durchführung der erforderlichen  Nachweisverfahren

  Stellung eines Abfallbeauftragten

Schulung und Unterweisung ihrer Mitarbeiter

 

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