Arbeitssicherheit Moderne Unternehmensführung schließt auch die Arbeitssicherheit als Organisationsform mit ein. Für Unternehmen, die schon in der Vergangenheit aktiven Arbeitsschutz betrieben, sind die fundamentalen Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes keine Neuerung. Die darin festgelegten Grundsätze, welche als Gewohnheitsrecht galten, erhalten somit ihre Rechtsverbindlichkeit.
• Sicherheitstechnische
Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Vorschriften der
Berufsgenossenschaften, • Gefährdungsbeurteilungen
der Arbeitsplätze • Erstellen von
Gefahrstoffkatastern und Betriebsanweisungen, • Unfallrecherchen und –
analysen • Organisation von Alarm-
und Rettungsplan • Schulungen und
Unterweisungen der Mitarbeiter • Stellung einer
Sicherheitsfachkraft • Beratung des Unternehmers
bei -
der Planung, Ausführung, und Unterhaltung
von Betriebsanlagen -
der Beschaffung von technischen
Arbeitsmittel -
der Gestaltung der Arbeitsplätze und
Produktionsabläufe
|