Arbeitssicherheit

Moderne Unternehmensführung schließt auch die Arbeitssicherheit als Organisationsform mit ein.

Für Unternehmen, die schon in der Vergangenheit aktiven Arbeitsschutz betrieben, sind die fundamentalen Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes keine Neuerung. Die darin festgelegten Grundsätze, welche als Gewohnheitsrecht galten, erhalten somit ihre Rechtsverbindlichkeit.

 bietet:

Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften,

Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze

Erstellen von Gefahrstoffkatastern und Betriebsanweisungen,

Unfallrecherchen und – analysen

Organisation von Alarm- und Rettungsplan

Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter

Stellung einer Sicherheitsfachkraft

Beratung des Unternehmers bei

- der Planung, Ausführung, und   Unterhaltung von Betriebsanlagen

- der Beschaffung von technischen  Arbeitsmittel

- der Gestaltung der Arbeitsplätze  und Produktionsabläufe

 

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