Gewässerschutz Das
Wasserhaushaltsgesetz hatte ursprünglich die Funktion unterschiedliche
Nutzungsinteressen an Gewässern zu ordnen.
Heute
hat es primär die Aufgabe, die Gewässer als
Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum zu sichern. bietet zur Umsetzung folgende Leistungen an: • Beratung zu Lagerung und
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen • Beurteilung von wassergefährdenden
Stoffen •
Einstufung von Anlagen nach dem Gefährdungspotential, •
Anlagenkataster nach der VawS • Sicherheitskonzepte für Anlagen und Läger
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