Gewässerschutz

Das Wasserhaushaltsgesetz hatte ursprünglich die Funktion unterschiedliche Nutzungsinteressen an Gewässern zu ordnen. 

Heute hat es primär die Aufgabe, die Gewässer als  Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum zu sichern.

  bietet zur Umsetzung folgende Leistungen an:

Beratung zu Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Beurteilung von wassergefährdenden Stoffen

  Einstufung von Anlagen nach dem Gefährdungspotential,

Anlagenkataster nach der VawS

Sicherheitskonzepte für Anlagen und Läger

 

>>zurück<<